§ 6 Abs 1 Z 18 UStG, Rz 928, 929 UStR - Die Zurverfügungstellung eines Telefons und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten durch Personen, die unter Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe b RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) fallen, sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen dieser Patienten stellen in der Regel keine mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze im Sinne dieser Vorschrift dar.