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Telefone und Fernsehgeräte für Krankenhaus-patienten und Verpflegung von Begleit- personen idR nicht steuerfrei

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/872RdW 2005, 792 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 6 Abs 1 Z 18 UStG, Rz 928, 929 UStR - Die Zurverfügungstellung eines Telefons und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten durch Personen, die unter Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe b RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) fallen, sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen dieser Patienten stellen in der Regel keine mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze im Sinne dieser Vorschrift dar.

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