§ 3 Abs 1 Z 10 lit a EStG, Art 39 EG - Die Einschränkung der Steuerfreiheit für Auslandsmontage auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe in § 3 Abs 1 Z 10 EStG verstößt gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit gem Art 39 EG. Der auf die begünstigte Montagetätigkeit außerhalb Deutschlands entfallende Gehaltsteil eines (bei einem deutschen Unternehmen beschäftigten) Servicetechnikers mit Wohnsitz in Österreich ist somit steuerfrei zu belassen.