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Abfertigungsberechnung bei Herabsetzung der Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines ArbeitsrechtRdW 2005/844RdW 2005, 768 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 23 Abs 1 AngG

§ 56 Abs 9 OÖ LVBG

1. Bei einer dauerhaften Entgeltveränderung - etwa beim Wechsel von Voll- zu Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt - ist zur Berechnung der Abfertigung grundsätzlich auf das zuletzt bezogene Entgelt abzustellen. Von dieser Rechtsprechung abzugehen, besteht kein Anlass.

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