Der BGH hat sich im vorliegenden Fall mit der Ersatzfähigkeit eines Schadens einer Versicherten gegen den Rentenversicherungsträger beschäftigt, der durch eine falsche Rentenauskunft entstanden ist. Konkret wurde in der Auskunft ein höherer Rentenbetrag ausgewiesen als der Versicherten tatsächlich zustand; diese entschloss sich daraufhin, ihre berufliche Tätigkeit mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres aufzugeben. Der BGH bejaht die Ersatzpflicht des Versicherungsträgers und setzt sich eingehend mit der Höhe des Ersatzanspruchs auseinander. Die Ausführungen des deutschen Höchstgerichts können auf parallele Fragestellungen im österreichischen Recht übertragen werden.