In der Entscheidung vom 22.12.2004, 8 Ob A 116/04y (bekannt geworden als Rechtssache Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & CoKG), bezog der OGH zum Problem der Bedarfsarbeitsverträge grundsätzlich Stellung1). Dabei wurden vom OGH neue, zumindest mE teilweise überraschende und unerwartete Feststellungen zur Rechtslage getroffen und neue Lösungswege beschritten. ME können jedoch nicht alle Teile dieses Erkenntnisses befriedigen; im Rahmen dieses Aufsatzes soll daher auf manche problematische Punkte dieser (sehr umfangreichen) Entscheidung2)eingegangen werden. Zielsetzung ist dabei, einige aus ihr resultierende Probleme aufzuzeigen.