§ 1295 ABGB
§ 43 VersVG
Auch wenn es sich bei dem Versicherungsnehmer eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages (betreffend einen in Österreich angemeldeten PKW) um einen für einen österreichischen Verein spielenden ausländischen Profifußballer handelt, der in Österreich behördlich gemeldet ist, verletzt der Versicherungsagent keine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, wenn er nicht von sich aus über bestehende Obliegenheiten im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland informiert. Die Kenntnis der persönlichen Umstände allein reicht für ein haftungsbegründendes Verhalten nicht aus.