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UN-Kaufrecht - Leistungsverweigerungsrecht bei teilweiser Lieferung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/817RdW 2005, 745 Heft 12 v. 15.12.2005

Art 1 Abs 1 UN-K, Art 25 UN-K, Art 51 UN-K

Art 4 EVÜ

Die Vereinbarung, eine auf einem Datenträger gespeicherte Software gegen ein einmaliges Entgelt dauerhaft zu überlassen, ist ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, auf den das UN-Kaufrecht angewendet werden kann.

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