Art 1 Abs 1 UN-K, Art 25 UN-K, Art 51 UN-K
Art 4 EVÜ
Die Vereinbarung, eine auf einem Datenträger gespeicherte Software gegen ein einmaliges Entgelt dauerhaft zu überlassen, ist ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, auf den das UN-Kaufrecht angewendet werden kann.