§ 2 Abs 4 Wr DAG - Für das Bestehen von Dienstverhältnissen der Gesellschafter-Geschäftsführer iSd Wr DAG, die bei der Bemessung der Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahnsteuer“) zu berücksichtigen sind, ist im konkreten Einzelfall insb von entscheidender Bedeutung,
VwGH 25.08.2005, 2004/16/0153