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VwGH lehnt BFH-Auffassung zum Forderungsverzicht des Gesellschafters ab

SteuerrechtRdW 2005/802RdW 2005, 726 Heft 11 v. 15.11.2005

Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus im Gesellschaftsverhältnis gelegenen Gründen auf eine nicht mehr voll werthaltige Forderung gegenüber der Gesellschaft, bewirkt dies keine Erhöhung des Gewinnes der Gesellschaft.

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