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Finanzbeamte nicht mehr in der eigenen Dienststelle veranlagt

SteuerrechtW.D.RdW 2005/803RdW 2005, 727 Heft 11 v. 15.11.2005

Das BMF ändert die Zuständigkeiten für die Mitarbeiter, die bisher in der eigenen Dienststelle veranlagt worden sind, und kommt damit einer Kritik an den bisher bestehenden Verhältnissen nach.

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