Mit der unterjährigen Abtretung von Kapitalforderungen im Allgemeinen und dem unterjährigen Erwerb von Forderungswertpapieren durch eigennützige Privatstiftungen im Speziellen sind Grundsatzfragen der Einkünftezurechnung angesprochen. Im folgenden Beitrag soll zu diesen Fragen ausgeführt werden.
1. Einleitung