§ 31 KO, § 1 EKEG
Aus der Rückzahlung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens allein kann ein Anfechtungsanspruch nach § 31 KO (Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit) nicht abgeleitet werden; es müssen vielmehr die Voraussetzungen des § 31 KO erfüllt sein.