§ 1295 Abs 1 ABGB
Den Betreiber eines Kaufhauses treffen auch gegenüber Besuchern, die sich lediglich über Angebote informieren wollen und keine Kaufabsicht haben, vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten.
OGH 24. 6. 2005, 1 Ob 112/05k
§ 1295 Abs 1 ABGB
Den Betreiber eines Kaufhauses treffen auch gegenüber Besuchern, die sich lediglich über Angebote informieren wollen und keine Kaufabsicht haben, vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten.
OGH 24. 6. 2005, 1 Ob 112/05k