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Wettbewerbsverstoß durch „catch all“- Funktion bei einer Internet-Domain

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/741aRdW 2005, 657 Heft 11 v. 15.11.2005

Durch die Verwendung einer mit einer „catch all“-Funktion versehenen Domain durch die Beklagte (hier: www.whirlpools.at ) gelangen Kunden, die eine beliebige Sub Level Domain der Second Level Domain - jeweils durch Punkt getrennt - voransetzen (zB www.beliebig.whirlpools.at oder im konkreten Fall: www.armstark.whirlpools.at ), automatisch auf die Website der Beklagten. Durch die Verwendung dieser „catch all“-Funktion wird zwar weder eine markenrechtliche Benutzungshandlung noch ein unbefugter Namensgebrauch verwirklicht, eine derartige Verwendung ist aber sittenwidrig, wenn ein Mitbewerber gezielt an seiner wettbewerblichen Entfaltung gehindert werden soll.

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