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VwGH: Steuerliche Bilanzierung nach Sonder-Handelsrecht?

SteuerrechtRdW 2005/723RdW 2005, 647 Heft 10 v. 17.10.2005

Der VwGH leitet den Begriff der Anschaffungskosten mit G. Mayr aus dem EStG ab. Sonder-Handelsrecht (zB der Banken) schlägt daher nicht auf die Steuerbilanz durch.

Eine Sparkasse (§ 5 Gewinnermittlung) schaffte festverzinsliche Wertpapiere „überpari“ am Sekundärmarkt an. Den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert setzte sie sofort als Aufwand ab, indem sie sich auf „§ 56 Abs 2 BWG 1993 iVm § 5 EStG 1988“ berief.

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