Während die Sozialversicherung die Gleitpension begünstigt, verknüpft der Steuergesetzgeber die begünstigte Unternehmensveräußerung mit einem Arbeitsverbot.
Der Gewinn aus der Betriebsveräußerung unterliegt ua dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Steuerpflichtige