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§ 37 EStG: Arbeitsverbot nach Betriebs- veräußerung - eine sinnvolle Steuerpolitik?

SteuerrechtW. DoraltRdW 2005/722RdW 2005, 646 Heft 10 v. 17.10.2005

Während die Sozialversicherung die Gleitpension begünstigt, verknüpft der Steuergesetzgeber die begünstigte Unternehmensveräußerung mit einem Arbeitsverbot.

Der Gewinn aus der Betriebsveräußerung unterliegt ua dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Steuerpflichtige

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