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Keine Antragszurückziehung nach Vollzug der Grundbucheintragung

WirtschaftsrechtJudikatur Sachenrecht & GrundbuchRdW 2005/697RdW 2005, 616 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 76 GBG

Nach dem Vollzug der bewilligten Eintragung kann das Grundbuchgesuch nicht mehr zurückgezogen werden.

OGH 10.05.2005, 5 Ob 77/05t

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