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Keine Nichtigkeit einer Prolongationsklausel im Bürgschaftsvertrag

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/679RdW 2005, 608 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 864a ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 879 Abs 3 ABGB, § 1357 ABGB

Eine Wechselbürgschaft richtet sich ausschließlich nach dem Wechselrecht; wer damit aber zugleich eine Bürgschaft nach bürgerlichem Recht eingeht (hier: als Bürge und Zahler), kann die nach bürgerlichem Bürgschaftsrecht möglichen Einwendungen geltend machen.

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