Die Vertreter aller GKK kamen in der Referentenbesprechung vom 14. 9. 2005 überein, dass die E VwGH 15.03.2005, 2001/08/0176 = RdW 2005/487 betreffend SV-Beitragspflicht der Reisekosten bei freien Dienstnehmern jedenfalls rückwirkend ab 1. 5. 2005 umgesetzt wird. Außerdem wurde klargestellt, dass nicht nur die Fahrtkosten (ua Kilometergeld), sondern auch die Diäten für freie Dienstnehmer nicht sozialversicherungsfrei sind.