In einem gemeinsamen Erlass des BMF und BMLFUW wird klargestellt, dass die Altlastenbeitragsschuld zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung der Altlasten entsteht und daher der bis 31. 12. 2005 geltende niedrigere Altlastenbeitrag zur Anwendung kommt, wenn die Beförderung noch 2005 beginnt, die Ablagerung auf der Deponie aber erst 2006 erfolgt. (NÖ Industrie-Info 9/2005)