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ECG: Kein Haftungsprivileg für Contentprovider

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/476RdW 2004, 536 Heft 9 v. 15.9.2004

ABGB: § 1330 Abs 2 ECG: § 3 Z 2 , §§ 15 , 16 , 19 Abs 1 MedienG: § 1 Abs 1 , 12 Abs 3

Der Provider, der selbst Inhalte zur Verfügung stellt, kann keine Haftungsprivilegien in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsanspruch wegen kreditschädigender Behauptungen ist daher nach der allgemeinen Bestimmung des § 1330 ABGB und den hiezu entwickelten Rechtsgrundsätzen zu beurteilen.

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