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MRG: Anrechnung bei der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/475RdW 2004, 536 Heft 9 v. 15.9.2004

MRG § 30 Abs 2 Z 8 , Abs 3 Satz 2

§ 30 Abs 3 Satz 2 MRG ist nach seinem erkennbaren Sinn und Zweck (Verhinderung von Spekulationskäufen) dahin teleologisch zu reduzieren, dass die 10-jährige Sperrfrist für die Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs dann nicht gilt, wenn der Rechtsvorgänger des Kündigenden bereits die Kündigung wegen Eigenbedarfs hätte geltend machen können.

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