Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie sich Parteiwechsel durch Vertragsübernahmen auf die Anwendbarkeit sonderprivatrechtlicher Bestimmungen auswirken. Ob nach der Vertragsübernahme jenes Qualifikationsregime (KSchG, HGB, ABGB) anwendbar ist, das zwischen Altpartei und Restpartei gegolten hat, oder aber jenes, das sich aus der isolierten Betrachtung des Verhältnisses Neupartei - Restpartei ergibt, hängt ganz entscheidend von der Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Restpartei ab. Diese Schutzwürdigkeit ist unterschiedlich, je nachdem, ob eine rechtsgeschäftliche oder eine gesetzliche Vertragsübernahme vorliegt.