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Ohne Unterhaltsanspruch keine Witwenpension

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/444RdW 2004, 490 Heft 8 v. 16.8.2004

ASVG: § 258 Abs 4 EheG: § 70 Abs 1 , § 87 Abs 2

1. Der bloße Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil stellt nach stRsp noch kein gerichtliches Urteil iSd § 258 Abs 4 lit a ASVG dar, auf dessen Grundlage eine - den Anspruch auf Witwenpension begründende - Unterhaltspflicht des ehemaligen Ehepartners angenommen werden kann.

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