Der VwGH befasste sich jüngst mit verschiedenen Arten von Rückstellungen, auch mit solchen für Herstellungskosten von Umlaufvermögen.
In zwei Erkenntnissen vom 26.05.2004 beschäftigte sich der VwGH mit Rückstellungsfragen.
Auf Anlagevermögen aktivierungspflichtige Aufwendungen nicht rückstellbar
Im Fall 1999/14/0261 ging es um einen Hotelbetreiber, den die Gemeinde nach einer Feuerbeschau verpflichtet hatte, das Hotel (erstmals) mit einer Brandschutzanlage auszustatten. Der Hotelier bildete in der nächsten Bilanz eine Rückstellung für die Kosten dieser Baumaßnahme. Die Abgabenbehörden versagten der Rückstellung die Anerkennung.