ArbVG § 36 Abs 2 Z 3 , § 105
1. Leitende Angestellte iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG sind von der Geltung des II. Teils des ArbVG und daher von der Kündigungsanfechtung gem § 105 ArbVG ausgeschlossen.
2. Bei den AG-Funktionen, die die Unterstellung unter den Begriff des leitenden Angestellten rechtfertigen können, steht der Einfluss auf die Eingehung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund.