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Krankenstand während der Probezeit: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/321RdW 2004, 354 Heft 6 v. 16.6.2004

EFZG § 5

1. Die Auflösung eines wirksam vereinbarten, jederzeit einseitig ohne Gründe lösbaren Probearbeitsverhältnisses kann jederzeit - auch während krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung des AN - erfolgen, ohne dass ein Anspruch nach § 5 EFZG entsteht (9 Ob A 161/91 , DRdA 1992/21). Dies gilt auch bei Auflösung eines Probearbeitsverhältnisses nach einem Arbeitsunfall.

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