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Zur Haftung des Bauherrn bei Bestellung eines Baustellenkoordinators nach BauKG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/301RdW 2004, 334 Heft 6 v. 16.6.2004

ABGB: §§ 1169 , 1295 , 1311 , 1313a , 1315 BauKG: §§ 1 f, 3 Abs 1 , § 4 Abs 6 , §§ 5 ff

Der Schädiger hat nicht den Schaden des Dienstgebers aufgrund des Ausfalls der Arbeitskraft zu ersetzen, sondern den auf den Dienstgeber überwälzten Schaden des Dienstnehmers.

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