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Erledigung von Rückzahlungsanträgen und Verrechnung von fälligen Abgaben

SteuerrechtMag. Daniel PfauRdW 2004/293RdW 2004, 318 Heft 5 v. 17.5.2004

DerVwGH sah sich in den letzten Jahren zweimal mit der Frage konfrontiert, bis zu welchem Zeitpunkt ein Guthaben auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen, der bereits einen Rückzahlungsantrag gem§ 239 BAOgestellt hat, von der Abgabenbehörde mit fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen zu verrechnen ist.

Dem jüngsten Erkenntnis des192000/15/0155, liegt ein nicht unwesentlich differierender Sachverhalt zugrunde:

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