Die bloße „Mit-“Benutzung eines Raumes kann neuerdings für das Begründen einer Betriebsstätte ausreichen.
Ein österreichischer Unternehmer erzeugt in Österreich Blütenpollen für die Pharmaindustrie. Da die industrielle Produktion der Pollen großes Fachwissen erfordert, muss der Österreicher zur Erntezeit einen selbstständigen Berater aus der Schweiz holen.