Mit Beschluß vom 12.3.2004, B 539/03-9, B ^446/03-5, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsvferfahren zur Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds eingeleitet (§ 40 Abs 2 Z erster und zweiter Satz und§ 42 Abs 2 InvFG)
Mit Beschluß vom 12.3.2004, B 539/03-9, B ^446/03-5, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsvferfahren zur Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds eingeleitet (§ 40 Abs 2 Z erster und zweiter Satz und§ 42 Abs 2 InvFG)