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Rechtsweg nach dem Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/265RdW 2004, 283 Heft 5 v. 17.5.2004

ElWOG: § 21 JN: § 42

Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren als solche verschiedener Zweige der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine Frage der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit des Rechtsweges und nicht der „Zuständigkeit“.

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