ZPO: §§ 40 , 41 , 54 Abs 1
UStG § 3a Abs 1 , Abs 9 lit a , Abs 10 Z 3
Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Sie gelten als am Ort des Empfängers erbracht und unterliegen jener Umsatzsteuer, die dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, zu entrichten ist.