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Risikoverteilung bei Veruntreuung durch mehrseitigen Treuhänder

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/245RdW 2004, 271 Heft 5 v. 17.5.2004

ABGB §§ 904 , 914 , 1002 , 1052

Wenn die Treuhandvereinbarung einen Sicherungszweck hat und die sichere Zug-um-Zug-Abwicklung ersetzen soll (hier: Treuhänder agiert zugleich für Verkäufer und Käufer eines Grundstückes), ist die Aufteilung des von der Treuhandschaft ausgehenden Risikos auf beide Treugeber sachgerecht.

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