Am 23. März 2004 hat der Ministerrat das „Steuerreformgesetz 2005“ (StRefG 2005) verabschiedet. Kernstück sind tarifliche Maßnahmen im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer, eine strukturelle Reformmaßnahme ist die Einführung einer neuen „Gruppenbesteuerung“ für Körperschaften anstelle des bisherigen Organschaftssystems. Daneben sind eine „Steueramnestie“ für die Jahre bis einschließlich 2001 und die Verkürzung der Verjährungsfristen vorgesehen. Der folgende Beitrag stellt das StRefG 2005 im Überblick dar.