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Versehrtengeld nach BSVG bei mehreren Versicherungsfällen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/226RdW 2004, 241 Heft 4 v. 15.4.2004

BSVG: §§ 148h , 148u , 149d , 149g , 149k , 149l
ASVG: § 210 Abs 1

1. Treffen mehrere grundsätzlich anspruchsbegründende Versicherungsfälle zusammen, so ist für den Anspruch auf Versehrtengeld nach BSVG jeder Versicherungsfall für sich alleine zu beurteilen.

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