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Strafprozessreform: Bankgeheimnis und gerichtliche Hinterlegung von Papieren

WirtschaftsrechtDr. Margarethe FloraRdW 2004/166RdW 2004, 203 Heft 4 v. 15.4.2004

Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens wurde im Parlament verabschiedet1)1)BGBC I 2004/19. Ein bisher in der StPO verankertes Recht des Beschuldigten und anderer Betroffener wurde dabei auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt: Die gerichtliche Hinterlegung von Papieren bei Gericht.

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