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Privatstiftung: Errichtung sowie Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Beirates

WirtschaftsrechtRdW 2004/162RdW 2004, 194 Heft 4 v. 15.4.2004

Rechtsgrundlage jeder Privatstiftung ist die Stiftungserklärung. Darin können neben den zwingenden Organen der Privatstiftung (Stiftungsvorstand und Stiftungsprüfer) auch weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks - wie beispielsweise ein Beirat - eingerichtet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, wie ein solcher Beirat in der Stiftungserklärung ausgestaltet wird und welche Kompetenzen, Aufgaben oder weiteren Rechte diesem übertragen werden können.

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