Der Rechnungshof hat angekündigt, die Frage der Schenkungssteuer von satzungsgemäßen Zuwendungen eines Vereins zu prüfen. Da die Steuerpflicht von sämtlichen österreichischen und deutschen Kommentaren bzw Kommentarautoren einhellig bejaht wird (RdW 2003, 669), ist nunmehr die Rechtfertigung des BMF zu hinterfragen, man habe satzungsgemäße Zuwendungen seit jeher nicht der Schenkungssteuer unterworfen.