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Kfz-Entsorgung: Ansammlungsrückstellung oder 80 % Rückstellung

SteuerrechtDr. Werner DoraltRdW 2004/150RdW 2004, 181 Heft 3 v. 15.3.2004

Für die Rückstellung zur Entsorgung von Altfahrzeugen ist - abgesehen von der Übergangsregelung für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge - keine Sonderregelung vorgesehen. Daher sind die Rückstellungen in Höhe von 80 % der Vollrückstellung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge zu bilden.

Für die Steuerbilanz wäre allerdings auch eine Ansammlungsrückstellung ausreichend gewesen.

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