vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sportlerverordnung und WerbeeinkünfteBesteuerung mit 17 % gerechtfertigt?

SteuerrechtDr. Werner DoraltRdW 2004/149RdW 2004, 180 Heft 3 v. 15.3.2004

Nach der Sportlerverordnung brauchen Sportler mit überwiegendem Einsatz im Ausland nur 33 % ihrer Sportler- und Werbeeinkünfte versteuern; dies sei eine zulässige Pauschalierung, heißt es, weil dafür eine Anrechnung der ausländischen Steuern unterbleibt. Für die Einnahmen des Sportlers aus der Werbung trifft diese Rechtfertigung jedoch nicht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!