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Anwendung des Familienrichtsatzes nur bei Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/144RdW 2004, 178 Heft 3 v. 15.3.2004

BSVG: § 141 Abs 1 lit a sublit aa

1. Der für die Anwendung des Familienrichtsatzes im Ausgleichszulagenrecht geforderte gemeinsame Haushalt setzt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine auf längere Zeit berechnete Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehegatten voraus.

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