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Die Invaliditätspension nach § 255 Abs 4 ASVG: Voraussetzungen und Verweisbarkeit1)

ArbeitsrechtClaudia HinterobermaierRdW 2004/134RdW 2004, 164 Heft 3 v. 15.3.2004

Die seit 1. 7. 2000 in Geltung stehende Variante der Invaliditätspension für über 57-Jährige war in der Zwischenzeit Gegenstand einer Reihe von OGH-Entscheidungen. Interpretationsbedürftig war insbesondere die wenig geglückte Formulierung der „zumutbaren Änderungen“. Dies ist jedoch nicht die einzige Frage, die es im Zusammenhang mit§ 255 Abs 4 ASVGidF SVÄG 2000 zu lösen gilt.

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