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Zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/125RdW 2004, 157 Heft 3 v. 15.3.2004

GmbHG: § 16 Abs 2
HGB: §§ 117 , 127
ZPO: § 502 Abs 1

Die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers kann auch auf bereits länger zurückliegende Umstände gestützt werden; längeres Zuwarten bei der Geltendmachung muss aber uU als Verzicht bzw als Hinweis auf die Zumutbarkeit der weiteren Geschäftsführung gewertet werden.

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