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GmbH: Keine verdeckte Sacheinlage bei Einbringung eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Kapitalerhöhung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/122RdW 2004, 154 Heft 3 v. 15.3.2004

FBG: § 3 Z 15
GmbHG: §§ 6 , 6a , 10 , § 52 , § 82 Abs 1
UmgrStG: § 14 Abs 1 , § 16 Abs 5 Z 2

Erfolgt die Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Gewährung von Anteilen aus einer zugleich beschlossenen Kapitalerhöhung, sind die Bestimmungen über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage anzuwenden, sodass keine verdeckte Sacheinlage vorliegt.

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