FBG: § 3 Z 15
GmbHG: §§ 6 , 6a , 10 , § 52 , § 82 Abs 1
UmgrStG: § 14 Abs 1 , § 16 Abs 5 Z 2
Erfolgt die Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Gewährung von Anteilen aus einer zugleich beschlossenen Kapitalerhöhung, sind die Bestimmungen über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage anzuwenden, sodass keine verdeckte Sacheinlage vorliegt.