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Unzulässigkeit des Firmenkerns „Rechtsstudien“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/121RdW 2004, 153 Heft 3 v. 15.3.2004

HGB: § 18 Abs 2
GmbHG: § 5

Der Firmenkern „Rechtsstudien“ für ein rein gewerbliches Unternehmen, das keine universitäre Lehr- und Forschungstätigkeit ausübt, sondern Lehr- und Lernmaterial für eine Universität herstellt und vertreibt, ist täuschungsfähig iSd § 18 Abs 2 HGB und daher unzulässig; das Publikum könnte mit dem Firmenwortlaut auf eine universitäre, wissenschaftliche Arbeit durch eine öffentliche Einrichtung schließen.

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