§ 12 KStGenthält einen Katalog nichtabzugsfähiger Aufwendungen und Ausgaben; erfasst sind insb auch Aufwendungen in Zusammenhang mit Beteiligungen. Der folgende Beitrag behandelt die Frage, wie dieses Abzugsverbot bei eigenen Anteilen und bei Organschaftsbeteiligungen zu beurteilen ist.