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Anmeldung von AN-Bruttoforderungen im Konkurs

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/92RdW 2004, 116 Heft 2 v. 16.2.2004

KO idF vor 1. 7. 2010 § 110 Abs 1 Satz 2 , Abs 2

1. Ein DN ist berechtigt, den Bruttolohn klageweise geltend zu machen. Auch für die Anmeldung von DN-Forderungen im Konkurs sind keine anderen Anforderungen zu stellen als an die klageweise Geltendmachung in einem außerhalb eines Konkurses geführten Rechtsstreit, sodass die Anmeldung von Bruttobeträgen zulässig ist (stRsp).

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