KO idF vor 1. 7. 2010 § 110 Abs 1 Satz 2 , Abs 2
1. Ein DN ist berechtigt, den Bruttolohn klageweise geltend zu machen. Auch für die Anmeldung von DN-Forderungen im Konkurs sind keine anderen Anforderungen zu stellen als an die klageweise Geltendmachung in einem außerhalb eines Konkurses geführten Rechtsstreit, sodass die Anmeldung von Bruttobeträgen zulässig ist (stRsp).