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GmbH-Sachgründung: Betrag der überwälzten Gründungskosten ist auf das gesamte gebundene Eigenkapital zu beziehen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/67RdW 2004, 91 Heft 2 v. 16.2.2004

AktG: § 130 Abs 2 ,
GmbHG: §§ 6a , § 7 Abs 2 , §§ 23 , § 82
HGB: § 202 Abs 1 und § 202 Abs 2 Z 1 und § 202 Abs 2 Z 2 , § 235 Z 3

Bei der Einbringung eines Unternehmens ist Grundlage der handelsrechtlichen Buchwertfortführung entweder die letzte Jahresbilanz oder eine nach den dort angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellte Zwischenbilanz.

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