vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Huckepack-LKW ist „in Verwendung“, aber nicht „in Betrieb“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/61RdW 2004, 86 Heft 2 v. 16.2.2004

EKHG: § 1
KHVG 1994: § 2 Abs 1 1994
VersVG: § 67

Ein Kfz hat jedenfalls dann als außer Betrieb iSd § 1 EKHG zu gelten, wenn die (Antriebs-) Maschine (der Motor) abgestellt und so versorgt ist, dass auch ein selbstständiges In-Gang-Setzen des Fahrzeuges nicht möglich ist - was auch bei einem „verblockten“ Fahrzeug am Ladewaggon eines Reisezuges grundsätzlich zutrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!